FAQ
Wunderbar! Bitte besuche dafür unser Bewerbungsportal. Dort findest du alle Ausbildungen, die demnächst starten. Du kannst dich direkt online bewerben.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an unsere Beratungsstelle oder an die jeweilige Schule wenden, bei der du dich bewerben möchtest.
Die einzige Ausnahme ist die 3,5-jährige Ausbildung zur Pflegeassistenz ab der 8. Schulstufe. Für diese musst du dich bitte bei der jeweiligen Fachschule bewerben, und NICHT im Bewerbungsportal.
Alle Ausbildungen, für die du dich aktuell bewerben kannst, findest du in unserem Bewerbungsportal.
In unserem Bewerbungsportal kannst du nach Schulstandorten filtern und sieht auf einen Blick alle Ausbildungen, die am Standort in deiner Nähe angeboten werden.
Oder du suchst dir zuerst eine Ausbildung aus, die dir gefällt. In der genaueren Beschreibung haben wir aufgelistet, an welchen Standorten die Ausbildung statt findet.
Das Land Steiermark unterstützt einige Ausbildungen mit dem Pflegeausbildungsbeitrag.
Auch das AMS bietet Unterstützungsmöglichkeiten.
Wenn du dir unsicher bist, für welche Unterstützungen du ansuchen kannst, steht dir unsere Beratungsstelle zur Seite.
An zwei Schulstandorten gibt es ein eigenes Wohnheim vor Ort: In Graz Ost und in Leoben. Bitte melde dich ehestmöglich bei der Schule, wenn du einen Platz benötigst.
ABER: Auch die anderen Schulen helfen dir gerne, wenn du in der Nähe der Schule eine Wohnmöglichkeit suchst. Bitte frag dazu einfach an der jeweiligen Schule nach.
In unserem Bewerbungsportal findest du alle Ausbildungen, für die du dich derzeit bewerben kannst. Du kannst auch nach dem Startdatum filtern, sodass dir die Ausbildungen, die am ehesten beginnen, als erstes angezeigt werden.
Das bedeutet, dass du zum einen einen Immunitätsnachweis für Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varicellen benötigst (Impfnachweis oder Titernachweis mit Befundinterpretation).
Zum anderen musst du auch ein Untersuchungsblatt von einer/m Ärztin/Arzt ausfüllen lassen, das dir von der Schule mitgegeben wird. Das ist wichtig, um zu bestätigen, dass so psychisch und physisch in der Lage bist, den Beruf auszuüben.
Beides musst du aber erst vorlagen, NACHDEM du aufgenommen wurdest.
Nachdem du an einer Schule aufgenommen wurdest, musst du eine Strafregisterbescheinigung schicken, die nicht älter als 3 Monate ist.
Die Schülerfreifahrt gibt es für Auszubildende, solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Ein Selbstbehalt ist zu entrichten. Fahrtkosten ins Praktikum werden nicht vergütet. Für Fahrten zu Praktika außerhalb des Schulstandortes kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt die pauschale Schulfahrtbeihilfe beantragt werden.