Was versteht man unter Nostrifikation / Anerkennung von Berufsqualifikationen
Für die Ausübung von Gesundheitsberufen und Sozialbetreuungsberufen ist in Österreich eine Berufsberechtigung erforderlich.
Wurde die Ausbildung nicht in Österreich absolviert, ist eine Nostrifikation/Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor Aufnahme der Berufstätigkeit vorgeschrieben.
Die Berufsausübung ohne Nostrifikation / Anerkennung ist sowohl für den*die Dienstnehmer*in, als auch für den*die Dienstgeber*in strafbar.
Nostrifikation bedeutet Berufsanerkennung von anerkannten Ausbildungen mit Qualifikationsnachweis außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz. Basis für die Nostrifikation sind die den Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen zu Grunde liegenden Gesetze.
Unter Anerkennung wird die Berufsanerkennung von anerkannten Ausbildungen mit Qualifikationsnachweis innerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz verstanden. Basis für die Anerkennung ist die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG).