Informationen
Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung Ausbildungsbeitrag nach dem Pflegefondsgesetz
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, geschieht und welche Rechte Sie im Hinblick auf die Verarbeitung haben.
Verantwortlicher
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Hofgasse 15, 8010 Graz
E-Mail: post@stmk.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Burgring 4/II.Stock, 8010 Graz
E-Mail: dsb@stmk.gv.at
Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Zur Attraktivierung der Pflegeausbildungen wird ab 01.09.2022 ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in Höhe von € 600,- (indexiert) als finanzielle Unterstützung für Auszubildende in Pflegeberufen, die ihre Ausbildung in der Steiermark absolvieren, gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Leistungen der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen und sich aktuell in einer Ausbildung befinden oder ein Pflegepflichtpraktikum absolviert haben.
Sie haben die Möglichkeit, ein Ansuchen auf Auszahlung des Ausbildungsbeitrags zu stellen, dies erfolgt freiwillig und Sie erteilen damit die Einwilligung, dass das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Ihre Daten zum Zwecke der Entgegenahme und Prüfung Ihres Ansuchens sowie zur Abwicklung und Auszahlung verarbeiten darf. Die Einwilligung erteilen Sie, wenn Sie die Daten in das elektronische Ansuchen selbst eingeben und dort das entsprechende Häkchen setzen. Möchten Sie diese Einwilligung nicht erteilen, ist die Auszahlung des Ausbildungsbeitrags leider nicht möglich.
Die Angabe, ob Sie eine Leistung der materiellen Existenzsicherung vom Arbeitsmarktservice beziehen (wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fachkräftestipendium) ist zur Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen notwendig und verhindert, dass Sie nachträglich Ausbildungsbeiträge mangels Berechtigung wieder zurückzahlen müssen.
Ihre anlässlich des Ansuchens bekannt gegebenen Daten werden auch für Zwecke der Statistik verwendet (z.B. statistische Auswertungen zur Evaluierung der Auswirkungen des Ausbildungsbeitrages).
Verarbeitete Datenkategorien und Datenquellen
Von den ansuchenden Personen werden folgende Daten verarbeitet:
Vor- und Familienname
Geburtsdatum, Adressdaten, Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer
zum Zweck der Auszahlung des Ausbildungsbeitrages: Bankverbindungsdaten
zum Zweck der Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen: Daten über den Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung vom Arbeitsmarktservice, Angaben über eine aufrechte Ausbildung bzw. über ein absolviertes Pflegepflichtpraktikum, Matrikelnummer
Es erfolgt ein Abgleich der Daten mit dem zentralen Melderegister gemäß § 16a MeldeG.
Wer erhält Ihre Daten (Empfänger)?
Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, der für die gegenständliche Verarbeitungstätigkeit erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogenen Daten geschieht ausschließlich gemäß den Grundsätzen des Art. 5 DSGVO und unter Anwendung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen.
Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden an das Arbeitsmarktservice zum Zwecke der Überprüfung, ob Sie eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. dem Arbeitsmarkservicegesetz beziehen, sowie an den Ausbildungsträger zum Zweck der Überprüfung, ob Sie sich in einer Ausbildung zu einem Gesundheits- und Krankenpflege befinden, weitergeleitet; durch Ihre Einwilligung sind diese Übermittlungen gedeckt.
Ihre Daten dürfen von diesen Stellen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Die Bereitstellung der Software zur Abwicklung Ihres Ansuchens erfolgt durch die Firma ADESSO als Auftragsverarbeiter des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert (Speicherdauer)?
Die Daten werden entsprechend der Rechnungslegungsvorschriften 7 Jahre mit Datum der letzten Auszahlung verarbeitet, sofern diese nicht über diesen Zeitraum hinaus in anhängigen Verfahren oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
Ihre Rechte
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an pflegeausbildungsbeitrag@stmk.gv.at widerrufen. Die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgte Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Sie haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist ‑ auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus besteht das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), sowie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sie haben auch das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu beschweren.
Informationen zu diesen Rechten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
Mit diesem QR-Code gelangen Sie direkt
zur Datenschutz-Informationsseite im Internet:
Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie den Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten kontaktieren.