Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
Sie wollen eine Anerkennung als DGKP und haben eine abgeschlossene universitäre Ausbildung oder eine entsprechende nichtuniversitäre Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweizer Eidgenossenschaft absolviert, dann
wenden Sie sich für die Anerkennung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Wien BMSGPK
Weitere Informationen (z.B. Berufliche Tätigkeit während der Nostrifikation) finden Sie unter: Nursing in Austria
Weitere Informationen zur verpflichtenden Registrierung im österreichischen Gesundheitsberuferegister finden Sie unter: Gesundheitsberuferegister
Sie wollen eine Nostrifikation als DGKP und haben eine abgeschlossene universitäre Ausbildung (Bachelor) in der Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität/Fachhochschule außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz absolviert und wollen zukünftig in der Steiermark tätig werden, dann
wenden Sie sich an die Fachhochschule (FH) Joanneum in Graz / University of Applied Sciences: FH-Joanneum
Weitere Informationen (z.B. Berufliche Tätigkeit während der Nostrifikation) finden Sie unter: Nursing in Austria
Weitere Informationen zur verpflichtenden Registrierung im österreichischen Gesundheitsberuferegister finden Sie unter: Gesundheitsberuferegister