Sozialbetreuungsberufe / Heimhelfer*in / Fachsozialbetreuer*in / Diplomsozialbetreuer*in
Sie wollen eine Anerkennung / Nostrifikation in der Heimhilfe und haben eine abgeschlossene Ausbildung mit Schwerpunkt Unterstützung von betreuungsbedürftigen Menschen (unter anderem bei deren Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens) absolviert und wollen in der Steiermark beruflich tätig werden, dann wenden Sie sich für die Anerkennung/Nostrifikation an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsberufe
8010 Graz, Friedrichgasse 9
Für eine erste Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte folgendes Online-Formular:
Persönliche Termine nur nach der Online-Erstanfrage und vorheriger Vereinbarung!
Erforderliche Unterlagen für das Nostrifikationsverfahren:
Unterlagen zur Person:
- gültiger Reisepass; für Personen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz ist auch ein Personalausweis möglich.
- Meldebestätigung bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich) sowie Meldebestätigung des Zustellungsbevollmächtigten
- Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung - nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) von allen Wohnsitzländern (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitze - nicht älter als 3 Monate)
Hinweis: Für Slowenien und Kroatien nur gültig vom Justizministerium!
Unterlagen zur Ausbildung:
- Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung)
Hinweis: Für Drittstaaten, in denen nach dem Diplom eine Fachprüfung abgelegt werden muss, um beruflich tätig werden zu können, ist die Apostille nur auf dem Fachprüfungs-Nachweis erforderlich. - Lizenz / Registrierung im Herkunftsland
- Jahreszeugnisse
- Lehrplan mit Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung (Stundenanzahl und Inhalte)
- Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
Sonstige Unterlagen:
- Deutschzertifikat
- Nachweise über eine einschlägige Berufstätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweise über berufliche Fort- und Weiterbildungen, Seminare, etc., nach der Grundausbildung (wenn vorhanden)
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (gilt nur für EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder die Schweiz) und 1x in Kopie vorzulegen.
Ausnahme: Wenn die Originalunterlagen nicht persönlich, sondern von einer bevollmächtigten Person vorgelegt werden, ist der Reisepass in Form einer beglaubigten Kopie erforderlich.
Originaldokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch ausgestellt sind, müssen von einer*einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in übersetzt werden.
Originaldokumente in englischer Sprache werden grundsätzlich akzeptiert, bei Bedarf behält sich die Behörde jedoch vor, einzelne deutsche Übersetzungen nachzufordern.
Hinweise:
Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom Országos Fordító és Forditáshitelesítö Iroda (OFFI) anerkannt.
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit!
Verfahrensablauf:
- Kontaktaufnahme mit der Behörde mittels Online-Formular
- Rückmeldung der Behörde zum weiteren Verlauf
- Termin zur Vorlage der Originalunterlagen bei der Behörde
- Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen für die Nostrifikation / Anerkennung
- Information über das Ergebnis (Parteiengehör)
- Bescheid (mit Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR ist zu rechnen)
Rechtliches:
Sie wollen eine Anerkennung / Nostrifikation als Fachsozialbetreuer*in und haben eine abgeschlossene Ausbildung mit einem Schwerpunkt in Begleitung in deren unmittelbaren Lebensbereichen von älteren oder beeinträchtigten oder benachteiligten Menschen absolviert und wollen in der Steiermark beruflich tätig werden, dann
wenden Sie sich für die Anerkennung/Nostrifikation für eine der folgenden Spezialisierungen
- Spezialisierung Altenarbeit (inkludiert den Beruf der Pflegeassistenz)
- Spezialisierung Behindertenarbeit (inkludiert den Beruf der Pflegeassistenz)
- Spezialisierung Behindertenbegleitung
an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsberufe
8010 Graz, Friedrichgasse 9
Für eine erste Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte folgendes Online-Formular:
Persönliche Termine nur nach der online Erstanfrage und vorheriger Vereinbarung!
Erforderliche Unterlagen:
Unterlagen zur Person:
- gültiger Reisepass; für Personen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz ist auch ein Personalausweis möglich.
- Meldebestätigung bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich) sowie Meldebestätigung des Zustellungsbevollmächtigten
- Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung - nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) von allen Wohnsitzländern (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitze - nicht älter als 3 Monate)
Hinweis: Für Slowenien und Kroatien nur gültig vom Justizministerium!
Unterlagen zur Ausbildung:
- Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung)
Hinweis: Für Drittstaaten, in denen nach dem Diplom eine Fachprüfung abgelegt werden muss, um beruflich tätig werden zu können, ist die Apostille nur auf dem Fachprüfungs-Nachweis erforderlich. - Lizenz / Registrierung im Herkunftsland
- Jahreszeugnisse
- Lehrplan mit Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung (Stundenanzahl und Inhalte)
- Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
Sonstige Unterlagen:
- Deutschzertifikat
- Nachweise über eine einschlägige Berufstätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweise über berufliche Fort- und Weiterbildungen, Seminare, etc., nach der Grundausbildung (wenn vorhanden)
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (gilt nur für EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder die Schweiz) und 1x in Kopie vorzulegen.
Ausnahme: Wenn die Originalunterlagen nicht persönlich, sondern von einer bevollmächtigten Person vorgelegt werden, ist der Reisepass in Form einer beglaubigten Kopie erforderlich.
Originaldokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch ausgestellt sind, müssen von einer*einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in übersetzt werden.
Originaldokumente in englischer Sprache werden grundsätzlich akzeptiert, bei Bedarf behält sich die Behörde jedoch vor, einzelne deutsche Übersetzungen nachzufordern.
Hinweise:
Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom Országos Fordító és Forditáshitelesítö Iroda (OFFI) anerkannt.
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit!
Verfahrensablauf:
- Kontaktaufnahme mit der Behörde mittels Online-Formular
- Rückmeldung der Behörde zum weiteren Verlauf
- Termin zur Vorlage der Originalunterlagen bei der Behörde
- Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen für die Nostrifikation / Anerkennung
- Information über das Ergebnis (Parteiengehör)
- Bescheid (mit Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR ist zu rechnen)
Rechtliches:
Sie wollen eine Anerkennung / Nostrifikation als Diplomsozialbetreuer*in und haben eine abgeschlossene Ausbildung mit Schwerpunkt Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen von älteren, beeinträchtigten oder benachteiligten Menschen oder Familien absolviert. Des Weiteren verfügen Sie aufgrund Ihrer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung über Kompetenzen hinsichtlich konzeptiver und planerischer Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit.
Wenden Sie sich für die Anerkennung/Nostrifikation für eine der folgenden Spezialisierungen
- Spezialisierung Altenarbeit (inkludiert den Beruf der Pflegeassistenz)
- Spezialisierung Familienarbeit (inkludiert den Beruf der Pflegeassistenz)
- Spezialisierung Behindertenarbeit (inkludiert den Beruf der Pflegeassistenz)
- Spezialisierung Behindertenbegleitung
an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsberufe
8010 Graz, Friedrichgasse 9
Für eine erste Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte folgendes Online-Formular:
Persönliche Termine nur nach der online Erstanfrage und vorheriger Vereinbarung!
Erforderliche Unterlagen für das Nostrifikationsverfahren:
Unterlagen zur Person:
- gültiger Reisepass; für Personen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz ist auch ein Personalausweis möglich.
- Meldebestätigung bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich) sowie Meldebestätigung des Zustellungsbevollmächtigten
- Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung - nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) von allen Wohnsitzländern (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitze - nicht älter als 3 Monate)
Hinweis: Für Slowenien und Kroatien nur gültig vom Justizministerium!
Unterlagen zur Ausbildung:
- Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung)
Hinweis: Für Drittstaaten, in denen nach dem Diplom eine Fachprüfung abgelegt werden muss, um beruflich tätig werden zu können, ist die Apostille nur auf dem Fachprüfungs-Nachweis erforderlich. - Lizenz / Registrierung im Herkunftsland
- Jahreszeugnisse
- Lehrplan mit Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung (Stundenanzahl und Inhalte)
- Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
Sonstige Unterlagen:
- Deutschzertifikat
- Nachweise über eine einschlägige Berufstätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweise über berufliche Fort- und Weiterbildungen, Seminare, etc., nach der Grundausbildung (wenn vorhanden)
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (gilt nur für EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder die Schweiz) und 1x in Kopie vorzulegen.
Ausnahme: Wenn die Originalunterlagen nicht persönlich, sondern von einer bevollmächtigten Person vorgelegt werden, ist der Reisepass in Form einer beglaubigten Kopie erforderlich.
Originaldokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch ausgestellt sind, müssen von einer*einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in übersetzt werden.
Originaldokumente in englischer Sprache werden grundsätzlich akzeptiert, bei Bedarf behält sich die Behörde jedoch vor, einzelne deutsche Übersetzungen nachzufordern.
Hinweise:
Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom Országos Fordító és Forditáshitelesítö Iroda (OFFI) anerkannt.
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit!
Verfahrensablauf:
- Kontaktaufnahme mit der Behörde mittels Online-Formular
- Rückmeldung der Behörde zum weiteren Verlauf
- Termin zur Vorlage der Originalunterlagen bei der Behörde
- Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen für die Nostrifikation / Anerkennung
- Information über das Ergebnis (Parteiengehör)
- Bescheid (mit Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR ist zu rechnen)
Rechtliches: