Fortbildung bei Ausbildung im Ausland
Sie haben eine Ausbildung in einem der folgenden Gesundheitsberufe in einem Land außerhalb von Österreich abgeschlossen und möchten eine befristete Tätigkeit zu Fortbildungszwecken in diesem Beruf in der Steiermark ausüben:
- Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Berufe)
- Biomedizinische Analytikerin - Biomedizinischer Analytiker
- Diätologin - Diätologe
- Ergotherapeutin - Ergotherapeut
- Logopädin - Logopäde
- Orthoptistin - Orthoptist
- Physiotherapeutin - Physiotherapeut
- Radiologietechnologin - Radiologietechnologe
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
- Pflegeassistenz (PA)
- Heilmasseurin - Heilmasseur
- Hebamme
Wenden Sie sich für die Bewilligung der Fortbildung an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsberufe
8010 Graz, Friedrichgasse 9
Für eine erste Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte folgendes Online-Formular:
Persönliche Termine nur nach der Online-Erstanfrage und vorheriger Vereinbarung!
Erforderliche Unterlagen für eine Fortbildung bei Ausbildung im Ausland:
Unterlagen zur Person:
- gültiger Reisepass; für Personen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder der Schweiz ist auch ein Personalausweis möglich.
- Meldebestätigung bei Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Zustellungsvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich) sowie Meldebestätigung des Zustellungsbevollmächtigten
- Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Schriftliche Bestätigung der Fortbildungseinrichtung (gemäß dem jeweiligen Gesetz)
Unterlagen zur Ausbildung:
- Zertifikat / Diplom (aus Drittstaaten mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung)
Hinweis: Für Drittstaaten, in denen nach dem Diplom eine Fachprüfung abgelegt werden muss, um beruflich tätig werden zu können, ist die Apostille nur auf dem Fachprüfungs-Nachweis erforderlich. - Lizenz / Registrierung im Herkunftsland
- Jahreszeugnisse
- Lehrplan mit Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung (Stundenanzahl und Inhalte)
- Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)
Sonstige Unterlagen:
- Deutschzertifikat
- Nachweise über eine einschlägige Berufstätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweise über berufliche Fort- und Weiterbildungen, Seminare, etc., nach der Grundausbildung (wenn vorhanden)
- Nostrifikations- bzw. Anerkennungsbescheid von Österreich (wenn vorhanden)
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (gilt nur für EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder die Schweiz) und 1x in Kopie vorzulegen.
Ausnahme: Wenn die Originalunterlagen nicht persönlich, sondern von einer bevollmächtigten Person vorgelegt werden, ist der Reisepass in Form einer beglaubigten Kopie erforderlich.
Originaldokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch ausgestellt sind, müssen von einer*einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in übersetzt werden.
Originaldokumente in englischer Sprache werden grundsätzlich akzeptiert, bei Bedarf behält sich die Behörde jedoch vor, einzelne deutsche Übersetzungen nachzufordern.
Hinweise:
Übersetzungen aus Ungarn werden ausschließlich vom Országos Fordító és Forditáshitelesítö Iroda (OFFI) anerkannt.
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit!
Verfahrensablauf:
- Kontaktaufnahme mit der Behörde mittels Online-Formular
- Rückmeldung der Behörde zum weiteren Verlauf
- Termin zur Vorlage der Originalunterlagen bei der Behörde
- Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen für die Fortbildung
- Information über das Ergebnis
- Bescheid (mit Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR ist zu rechnen)
Rechtliches:
- RIS - Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- RIS - MTD-Gesetz 2024
- RIS - Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
- RIS - Hebammengesetz